Cannabis im Arbeitsschutz

Cannabis im Arbeitsschutz

420 im Fokus: Cannabis im Arbeitsschutz

Bei Arbeitssicherheit nehmen wir kein (grünes) Blatt vor den Mund

 

Heute ist, wie die Bezeichnung „420“ schon vermuten lässt, „weltweiter“ Cannabis-Tag. Doch haben diese Zahlen wenig mit dem heutigen Datum zu tun, vielmehr geht es um einen inoffiziellen „Feiertag“. Ob nun Cannabis, Marihuana oder Haschisch – Cannabispflanzen enthalten über 100 verschiedene Cannabinoide mit verschiedenartigen, psychoaktiven Wirkungen. Das bekannteste ist Tetrahydrocannabinol (THC).

Dennoch ist das Thema um eben diese Droge und ihren Auswirkungen vielen Menschen und auch Unternehmen noch immer nicht besonders geläufig. Das möchten wir gerne ändern und darüber informieren, was sich im Bereich des Cannabiskonsums verändert hat und wie es das Arbeitsleben und vor allem den Arbeitsschutz beeinflusst.

Cannabis im Arbeitsleben

Die Unterweisung „Cannabis im Arbeitsleben“ bietet eine umfassende Einführung in die Thematik und vermittelt praxisrelevantes Wissen über die Auswirkungen von Cannabiskonsum auf die Arbeitsfähigkeit, die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie den Versicherungsschutz.

Cannabis im Arbeitsleben

Warum eigentlich „420“?

Diese Zahlenkombination hat in erster Linie wenig mit dem heutigen Datum bzw. der amerikanischen Datumsangabe zu tun. Vielmehr ist es ein gebräuchliches Codewort und wird häufig für die Identifizierung mit der Cannabis-Kultur verwendet. Einer Theorie zufolge soll das „Hanfauto“ des Automobilpioniers Henry Ford von 1940 der Namensgeber sein. Es trug die Typenbezeichnung „Ford 420“. Heutzutage finden am 20. April weltweit, aber vor allem in den USA, Veranstaltungen statt, um gemeinsam legal Cannabis zu konsumieren.

 

Legalisierung am 1. April 2024

Mit dem Erlass des Cannabisgesetzes (CanG) ist der Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Auflagen legal. Seit dem 1. April 2024 ist der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen erlaubt. Wenige Gramm dürfen somit straffrei für den Eigenkonsum mitgeführt werden. Außerdem ist der private Anbau von drei Cannabispflanzen gleichzeitig für den Eigenkonsum erlaubt.

Der Cannabiskonsum am Arbeitsplatz ist – unter bestimmten Voraussetzungen – gesetzlich nicht verboten. Jedoch sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass ihre arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht beeinflusst wird. Sollte kein absolutes Cannabis- oder allgemeines Drogenverbot am Arbeitsplatz bestehen, stellt nicht jeder Konsum während oder vor der Arbeit eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar. Besonders Unternehmen bzw. Arbeitgeber sollten vorab klare Regelungen für den Cannabiskonsum am Arbeitsplatz treffen – auch unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes.

Verantwortung im Arbeitsschutz
Verantwortung im Arbeitsschutz

Diese Unterweisung zeigt, dass die Verantwortung im Arbeitsschutz bei Führungskräften für die Unfallverhütung und sichere Arbeitsabläufe liegt.

Risiko im Straßenverkehr

Dennoch ist die Debatte um den Konsum von Cannabis immer noch sehr komplex und vielschichtig. Es gibt weiterhin Bedenken bezüglich gesundheitlicher Auswirkungen, gerade auch bei jungen Menschen bzw. jungen Arbeitnehmern. Seit dem 22. August 2024 besteht für Teilnehmer des Straßenverkehrs auch ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum. Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre alt sind oder sich noch in der Probezeit befinden, besteht weiterhin eine Null-Toleranz-Grenze. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten immer genau abwägen, inwieweit ein Konsum die Arbeitssicherheit gefährdet.

 

Wichtig für Unternehmen

Die Gefahren, die von Drogen ausgehen, dürfen man nie unterschätzen. Wir möchten Unternehmen unterstützen, Licht in dieses komplexe Thema zu bringen, damit auch der Arbeitsschutz für Mitarbeiter stets gewährleistet wird. Unsere Unterweisungsthemen „Cannabis im Arbeitsleben“ oder auch „Alkohol- und Drogenproblematik am Arbeitsplatz“ bieten daher viel Wissenswertes sowie Aktuelles und helfen dabei, die Arbeitssicherheit im Unternehmen zu optimieren. Damit stehen Sie beim Thema Cannabis auf der sicheren Seite. Sie haben Fragen zu diesen Themen? Sprechen Sie uns gerne dazu an.

Fragen zum Arbeitsschutz?

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