Stand: April 2023

All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

I. Gel­tungs­be­reich

  1. Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen („AGB“) gel­ten für alle zwi­schen der Trans­Gate GmbH (im Fol­gen­den: Trans­Gate) und dem Kun­den abge­schlos­se­nen Ver­trä­ge. Abwei­chen­de oder ent­ge­gen­ste­hen­de Bedin­gun­gen des Kun­den wer­den von Trans­Gate nicht aner­kannt. Die AGB sind Bestand­teil des jewei­li­gen Auf­tra­ges und ergän­zen die getrof­fe­nen Vereinbarungen.
  2. Kun­de im Sin­ne der vor­lie­gen­den AGB sind aus­schließ­lich Unter­neh­mer im Sin­ne von § 14 BGB, juris­ti­sche Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts und öffent­lich-recht­li­che Son­der­ver­mö­gen im Sin­ne von § 310 Absatz 1 BGB.
  3. Der Leis­tungs­um­fang wird aus­schließ­lich durch den zwi­schen Trans­Gate und den Kun­den abge­schlos­se­nen Soft­ware­über­las­sungs­ver­trag nebst Anla­gen bestimmt. Alle Leis­tun­gen, ins­be­son­de­re Nach­trä­ge und Zusät­ze sind grund­sätz­lich schrift­lich oder in Text­form zu vereinbaren.
  4. Etwa­ige irr­tums­be­ding­te Feh­ler in Ver­kaufs­pro­spek­ten, Preis­lis­ten, Ange­bots­un­ter­la­gen und/oder sons­ti­gen Doku­men­ta­tio­nen von Trans­Gate dür­fen von Trans­Gate berich­tigt wer­den, ohne dass Trans­Gate für Schä­den aus die­sen Feh­lern zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den darf.

 

II. Ange­bot und Bestellung

  1. Vom Kun­den vor­ge­leg­te Bestel­lun­gen, die ein Ange­bot im Sin­ne von § 145 BGB dar­stel­len, gel­ten durch Trans­Gate nur dann als ange­nom­men, wenn sie von Trans­Gate inner­halb von 14 Tagen ab Zugang ange­nom­men wer­den. Erst durch die Ange­bots­an­nah­me der Trans­Gate kommt der Ver­trag zwi­schen Trans­Gate und dem Kun­den zustande.
  2. Kommt es zu kei­nem Ver­trags­ab­schluss, ist Trans­Gate berech­tigt, für Kos­ten­vor­anschlä­ge und im Auf­tra­ge des Kun­den aus­ge­ar­bei­te­te Ange­bo­te eine ange­mes­se­ne Ver­gü­tung zu fordern.
  3. Kos­ten­vor­anschlä­ge und spe­zi­ell aus­ge­ar­bei­te­te Ange­bo­te sind für Fol­ge­auf­trä­ge unver­bind­lich. Die bei Ver­trags­ab­schluss fest­ge­leg­ten Bezeich­nun­gen und Spe­zi­fi­ka­tio­nen des Ver­trags­ge­gen­stan­des stel­len den tech­ni­schen Stand zu die­sem Zeit­punkt da. Trans­Gate ist berech­tigt, tech­nisch zumin­dest gleich­wer­ti­ge Ände­run­gen vor­zu­neh­men, soweit die­se den ver­trags­mä­ßi­gen Zweck nicht beeinträchtigen.
  4. Tech­ni­sche und gestal­te­ri­sche Abwei­chun­gen von Beschrei­bun­gen und Anga­ben in Pro­spek­ten, Kata­lo­gen, Inter­net­sei­ten und schrift­li­chen Unter­la­gen blei­ben vor­be­hal­ten, ohne dass hier­aus Rech­te gegen Trans­Gate her­ge­lei­tet wer­den können.

 

III. Leis­tun­gen von TransGate

  1. Trans­Gate bie­tet dem Kun­den die Soft­ware Pre­ve­nio® (im Fol­gen­den: Soft­ware) sowie diver­se wei­te­re Dienstleistungen.
  2. Der Umfang der ver­trag­li­chen Leis­tun­gen, die Trans­Gate im Rah­men der tech­ni­schen und betrieb­li­chen Mög­lich­kei­ten erbringt, ergibt sich im Ein­zel­nen aus dem Soft­ware­über­las­sungs­ver­trag nebst Anla­gen, auf hier­auf bezug­neh­men­de Rege­lun­gen des Auf­trags­for­mu­lars sowie aus der Leis­tungs­be­schrei­bung zum jewei­li­gen Produkt.
  3. Von Trans­Gate genann­te Ter­mi­ne sind unver­bind­li­che Plan­ter­mi­ne, die unter dem Vor­be­halt einer ord­nungs­ge­mä­ßen Mit­wir­kung des Kun­den sowie einem plan­mä­ßi­ge Fort­gang der Arbei­ten ste­hen, ins­be­son­de­re der recht­zei­ti­gen und voll­stän­di­gen Erbrin­gun­gen von Vor­leis­tun­gen oder Geneh­mi­gun­gen Dritter.
  4. Trans­Gate ist berech­tigt, Leis­tun­gen vor­über­ge­hend aus fol­gen­den Grün­den zu unter­bre­chen, in der Dau­er zu beschrän­ken sowie ganz oder teil­wei­se ein­zu­stel­len. Grund­le­gen­den Anfor­de­run­gen sind die Sicher­heit des Netz­be­trie­bes, die Auf­recht­erhal­tung der Netz­in­te­gri­tät, ins­be­son­de­re die Ver­mei­dung schwer­wie­gen­der Stö­run­gen des Net­zes, der Soft­ware oder gespei­cher­ter Daten, die Inter­ope­ra­bi­li­tät der Diens­te, der Daten­schutz und/oder betriebs­be­ding­te oder tech­nisch not­wen­di­ge Arbei­ten (Instandsetzung/Instandhaltung).
  5. Trans­Gate bedient sich zur Erbrin­gung ihrer Leis­tun­gen gege­be­nen­falls der Pro­duk­te und Leis­tun­gen Drit­ter, z.B. deren Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­ze. Trans­Gate über­nimmt daher kei­ne Gewähr für den Fall, dass Trans­Gate ihre Ver­trags­leis­tun­gen des­halb nicht erbrin­gen kann, weil Drit­te Trans­Gate nicht oder nicht ord­nungs­ge­mäß belie­fern. Ins­be­son­de­re zäh­len Über­tra­gungs­we­ge, Hard- und Soft­ware und sons­ti­ge tech­ni­sche Leis­tun­gen Drit­ter (z.B. Ener­gie­lie­fe­rung) zu den Vor­leis­tungs­pro­duk­ten. Trans­Gate infor­miert den Kun­den bei Nicht­ver­füg­bar­keit unverzüglich.

 

IV. Mit­wir­kungs­leis­tun­gen und Pflich­ten des Kunden

  1. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, die Leis­tun­gen aus­schließ­lich gemäß den mit Trans­Gate getrof­fe­nen ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­run­gen zu nut­zen. Der Kun­de darf ins­be­son­de­re die Diens­te nicht miss­bräuch­lich nut­zen, Zugriffs­be­schrän­kun­gen oder Sicher­heits­ein­rich­tun­gen mani­pu­lie­ren oder umge­hen, sowie Absen­der- und Hea­der­in­for­ma­tio­nen fäl­schen oder in sons­ti­ger Wei­se manipulieren.
  2. Der Kun­de hat Trans­Gate von Stö­run­gen bei der Nut­zung der Leis­tun­gen von Trans­Gate unver­züg­lich in Kennt­nis zu setzen.
  3. Der Kun­de haf­tet voll­um­fäng­lich für Stö­run­gen der Sys­te­me von Trans­Gate, wenn der Kun­de unge­eig­ne­te Soft­ware­an­wen­dun­gen, Appli­ka­tio­nen oder App­lets verwendet.
  4. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, jede Ände­rung sei­nes Namens, der Unter­neh­mens­rechts­form, der Anschrift, der Bank­ver­bin­dung bei Ertei­lung einer Ein­zugs­er­mäch­ti­gung und grund­le­gen­den Ver­än­de­run­gen der finan­zi­el­len Ver­hält­nis­se, ins­be­son­de­re einen Antrag auf Eröff­nung und die Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens, Trans­Gate unver­züg­lich anzuzeigen.
  5. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, sämt­li­che Zugangs­da­ten gegen­über unbe­fug­ten Drit­ten geheim zu hal­ten. Ins­be­son­de­re sind Benut­zer­na­me und Pass­wort so auf­zu­be­wah­ren, dass der Zugriff auf die­se Daten durch unbe­fug­te Drit­te unmög­lich ist. Ver­stößt der Kun­de gegen die­se Ver­pflich­tung, ist eine Haf­tung der Trans­Gate ausgeschlossen.
  6. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, den unbe­fug­ten Zugriff Drit­ter auf das Pro­gramm sowie des­sen Doku­men­ta­ti­on zu ver­hin­dern. Der Kun­de hat sei­ne Mit­ar­bei­ter nach­drück­lich auf die Ein­hal­tung der Ver­trags­be­din­gun­gen und des Urhe­ber­rechts von Trans­Gate hin­zu­wei­sen. Ins­be­son­de­re hat der Kun­de sei­ne Mit­ar­bei­ter auf­zu­for­dern, kei­ne unbe­rech­tig­ten Ver­viel­fäl­ti­gun­gen des Pro­gramms oder der Benut­zer­un­ter­la­gen anzu­fer­ti­gen. Ver­letzt ein Mit­ar­bei­ter des Kun­den das Urhe­ber­recht von Trans­Gate, ist der Kun­de ver­pflich­tet, an der Auf­klä­rung der Urhe­ber­rechts­ver­let­zung mit­zu­wir­ken, ins­be­son­de­re Trans­Gate unver­züg­lich über die ent­spre­chen­den Ver­let­zungs­hand­lun­gen in Kennt­nis zu setzen.
  7. Der Kun­de ver­si­chert, dass er kei­ne Inhal­te auf dem ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Spei­cher­platz spei­chern und in das Inter­net ein­stel­len wird, deren Bereit­stel­lung, Ver­öf­fent­li­chung und Nut­zung gegen gel­ten­des Recht, Schutz­rech­te Drit­ter oder die öffent­li­che Ord­nung verstößt.
    Wenn der Kun­de den Spei­cher­platz zur Spei­che­rung rechts­wid­ri­ger Inhal­te nutzt, ist Trans­Gate berech­tigt, den Zugriff auf die­se Inhal­te durch geeig­ne­te Maß­nah­men zu sperren.
  8. Der Kun­de stellt Trans­Gate unwi­der­ruf­lich in unbe­schränk­ter Höhe von den Ansprü­chen Drit­ter, gleich wel­cher Art, frei, die aus der Rechts­wid­rig­keit von Inhal­ten resul­tie­ren, die der Kun­de auf dem ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Spei­cher­platz gespei­chert hat. Die Frei­stel­lungs­ver­pflich­tung umfasst auch die unbe­schränk­te Ver­pflich­tung, Trans­Gate von Rechts­ver­fol­gungs­kos­ten freizustellen.

 

V. Prei­se

  1. Die Prei­se ver­ste­hen sich in Euro (€), zuzüg­lich Mehr­wert­steu­er in jeweils gel­ten­der gesetz­li­cher Höhe. Hin­zu kom­men sämt­li­che Lie­fer- und Ver­sand­kos­ten und/oder sons­ti­ge Kos­ten und Abga­ben in der jeweils anfal­len­den Höhe.
  2. Falls kein Preis aus­drück­lich schrift­lich ver­ein­bart ist, gel­ten die Prei­se der jeweils gül­ti­gen Preis­lis­te von TransGate.
  3. Die Ver­gü­tung schließt, soweit nicht anders ver­ein­bart, die Instal­la­ti­on, Schu­lung und Ein­ar­bei­tung des Kun­den nicht ein.

 

VI. Zah­lungs­be­din­gun­gen

  1. Sämt­li­che Rech­nun­gen von Trans­Gate sind mit Rech­nungs­stel­lung fäl­lig und inner­halb von 14 Kalen­der­ta­gen abzugs­frei zu zah­len. Für die Recht­zei­tig­keit der Zah­lung kommt es auf die Gut­schrift des vol­len geschul­de­ten Betra­ges auf dem Kon­to von Trans­Gate an.
  2. Gerät der Kun­de mit der Zah­lung in Ver­zug, so ist Trans­Gate berech­tigt, nach vor­he­ri­ger Ankün­di­gung den Zugang und die wei­te­ren Leis­tun­gen mit einer Frist von drei Werk­ta­gen zu sperren.
  3. Trans­Gate ist zur Erstel­lung von Abschlags­rech­nun­gen berech­tigt. Gerät der Kun­de mit der Zah­lung einer Abschlags­rech­nung in Ver­zug, so ist Trans­Gate berech­tigt, die Erbrin­gung wei­te­rer Leis­tung bis zur Zah­lung zu ver­wei­gern. Eine Zurück­be­hal­tung von Zah­lun­gen und/oder die Auf­rech­nung mit Gegen­an­sprü­chen ist dem Kun­den nur gestat­tet, wenn und soweit es sich um unstrei­ti­ge oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­te Gegen­an­sprü­che han­delt. Die Abtre­tung von Ansprü­chen bedarf der Zustim­mung von TransGate.
  4. Alle ver­ein­bar­ten Preis­nach­läs­se auf die im Ver­trag aus­ge­wie­se­nen Prei­se, sowie alle ver­ein­bar­ten Rabat­te gleich wel­cher Art, ent­fal­len ersatz­los, sofern der Kun­de mit sei­nen Zah­lungs- und/oder Abnah­me­ver­pflich­tun­gen ganz oder teil­wei­se gegen­über Trans­Gate in Ver­zug gerät.

 

VII. Haf­tungs­grund­sät­ze

  1. Für Schä­den wegen Rechts­män­geln und Feh­lens zuge­si­cher­ter Eigen­schaf­ten haf­tet Trans­Gate unbe­schränkt. Die Haf­tung für anfäng­li­ches Unver­mö­gen, Ver­zug und Unmög­lich­keit wird auf das Fünf­fa­che des Über­las­sungs­ent­gelts und auf sol­che Schä­den begrenzt, mit deren Ent­ste­hung im Rah­men einer Soft­ware­über­las­sung, dem Kauf von Hard­ware­kom­po­nen­ten oder eines ASP typi­scher Wei­se gerech­net wer­den muss.
  2. Im Übri­gen haf­tet Trans­Gate unbe­schränkt nur für Vor­satz und gro­be Fahrlässigkeit.
  3. Für das Ver­schul­den sons­ti­ger Erfül­lungs­ge­hil­fen haf­tet Trans­Gate nur im Umfang der Haf­tung für anfäng­li­ches Unver­mö­gen nach dem Vor­an­ste­hen­den. Für leich­te Fahr­läs­sig­keit haf­tet Trans­Gate nur, sofern eine Pflicht ver­letzt wird, deren Ein­hal­tung für die Errei­chung des Ver­trags­zwecks von beson­de­rer Bedeu­tung ist. Die ver­schul­dens­un­ab­hän­gi­ge Haf­tung von Trans­Gate für bereits bei Ver­trags­ab­schluss vor­han­de­ne Feh­ler nach § 538 BGB wird ausgeschlossen.
  4. Die Haf­tung für Daten­ver­lust ist auf den typi­schen Wie­der­her­stel­lungs­auf­wand beschränkt, der bei regel­mä­ßi­ger und Gefah­ren ent­spre­chen­der Anfer­ti­gung von Siche­rungs­ko­pien ein­ge­tre­ten wäre.
  5. Greift der Kun­de in die Soft­ware, Daten­ban­ken und/oder in sons­ti­ge Pro­duk­te ein oder beein­flusst der Kun­de deren Lauf­fä­hig­keit durch eige­ne Hand­lun­gen, auch in Form einer Rück­si­che­rung eines Back­ups mit einer ver­al­te­ten Ver­si­on, so haf­tet Trans­Gate nicht. Die Wie­der­her­stel­lung der Lauf­fä­hig­keit ist Trans­Gate geson­dert zu vergüten.
  6. Der Kun­de hat regel­mä­ßig Siche­rungs­ko­pien sei­ner gesam­ten Appli­ka­tio­nen zu erstel­len, ins­be­son­de­re jedoch vor Durch­füh­run­gen von Ände­run­gen des Sys­tems. Trans­Gate geht bei Durch­füh­rung von Dienst­leis­tun­gen an den Sys­te­men des Kun­den immer davon aus, dass eine aktu­el­le Siche­rungs­ko­pie der gesam­ten Appli­ka­ti­on beim Kun­den vor­han­den ist. Ist eine sol­che Daten­si­che­rung nicht durch­führ­bar, so ist die­ses bei der Sup­port­an­fra­ge oder vor Beginn der Arbei­ten an den Sys­te­men Trans­Gate aus­drück­lich mitzuteilen.
  7. Aus­bau- und Ein­bau­kos­ten für bereits gelie­fer­te und ver­bau­te Ware trägt Trans­Gate nicht. Eine Anwen­dung der Rege­lung des § 439 Abs. III BGB wird aus­drück­lich ausgeschlossen.

 

VIII. Urhe­ber- und Verwertungsrechte

  1. Grund­sätz­lich ver­blei­ben sämt­li­che Urhe­ber­rech­te und Nut­zungs­rech­te an den von Trans­Gate geschaf­fe­nen Pro­duk­ten bei Trans­Gate als Schöp­fer oder Rech­te­inha­ber. Auf den Kun­den wer­den die Nut­zungs­rech­te nur im Rah­men und im Umfang des Soft­ware­über­las­sungs­ver­tra­ges nebst Anla­gen über­tra­gen. Ver­viel­fäl­ti­gun­gen und wei­te­re Nut­zun­gen gleich wel­cher Art, gleich mit wel­chem Medi­um, die über den Soft­ware­über­las­sungs­ver­trag hin­aus­ge­hen­den, bedür­fen der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung von Trans­Gate. Der Quell­code wird grund­sätz­lich nicht über­tra­gen. Die Erwei­te­rung von Nut­zungs­rech­ten, ins­be­son­de­re neue Auf­la­gen oder Nut­zung der Pro­duk­te mit ande­ren Medi­en, ist dem Kun­den grund­sätz­lich nur im Rah­men der Ertei­lung eines neu­en Auf­tra­ges gestat­tet. Der Kun­de erhält die jewei­li­gen urhe­ber­recht­li­chen Nut­zungs­rech­te jedoch erst, wenn die­ser die ver­ein­bar­te Ver­gü­tung voll­stän­dig an Trans­Gate ent­rich­tet hat (§ 158 Absatz 1 BGB).
  2. Über das Vor­ste­hen­de hin­aus ver­blei­ben sämt­li­che Rech­te an Ent­wür­fen, die dem Kun­den im Rah­men der Ver­trags­an­bah­nung prä­sen­tiert oder über­ge­ben wor­den sind, unein­ge­schränkt bei Trans­Gate. Wird der Auf­trag nicht erteilt, so sind sämt­li­che Ent­wür­fe an Trans­Gate her­aus­zu­ge­ben oder auf Ver­lan­gen zu ver­nich­ten. Ander­wei­ti­ge Nut­zung der Ent­wür­fe ganz, teil­wei­se oder in abge­än­der­ter Form ist dem Kun­den unter­sagt. Auf die §§ 106 ff. Urhe­ber­ge­setz wird aus­drück­lich hingewiesen.
  3. An geeig­ne­ten Stel­len wer­den in Pro­duk­te Hin­wei­se auf die Urhe­ber­stel­lung von Trans­Gate auf­ge­nom­men. Der Kun­de ist nicht berech­tigt, die­se Hin­wei­se ohne Zustim­mung von Trans­Gate zu ent­fer­nen, da er nicht Urhe­ber, son­dern nur Inha­ber der urhe­ber­recht­li­chen Nut­zungs­rech­te ist. Bei Soft­ware, die von Trans­Gate im Rah­men eines Auf­tra­ges an den Kun­den ver­mit­telt wird, gel­ten die Lizenz­be­stim­mun­gen der jewei­li­gen Urhe­ber gesondert.

 

IX. Daten­schutz und Vertraulichkeit

  1. Der Kun­de ist damit ein­ver­stan­den, dass Trans­Gate sei­ne Daten im Rah­men der Geschäfts­be­zie­hung spei­chert und ver­ar­bei­tet. Die Ver­ar­bei­tung der Daten erfolgt unter Beach­tung der gesetz­li­chen Rege­lun­gen, ins­be­son­de­re der Bestim­mun­gen über den Datenschutz.
  2. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, sämt­li­che ihm im Zusam­men­hang mit der Geschäfts­be­zie­hung mit Trans­Gate zugäng­lich wer­den­de ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen unbe­fris­tet geheim zu halten.
  3. Soweit nicht anders ver­ein­bart ist der Kun­de nicht berech­tigt, ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen auf­zu­zeich­nen, an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben und/oder in irgend­ei­ner Wei­se zu verwerten.

 

X. Gerichts­stand und sons­ti­ge Bestimmungen

  1. Ist der Kun­de ein Kauf­mann, eine juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen wird als aus­schließ­li­cher Gerichts­stand der Geschäfts­sitz von Trans­Gate für alle Ansprü­che, die sich aus oder auf­grund eines Ver­tra­ges zwi­schen dem Kun­den und Trans­Gate erge­ben, ver­ein­bart. Glei­ches gilt gegen­über Per­so­nen, die kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Deutsch­land haben oder Per­so­nen, die nach Abschluss des Ver­tra­ges ihren Wohn­sitz oder gewöhn­li­chen Auf­ent­halts­ort außer­halb von Deutsch­land haben oder deren Wohn­sitz oder gewöhn­li­cher Auf­ent­halts­ort zum Zeit­punkt der Kla­ge­er­he­bung nicht bekannt ist.
  2. Für sämt­li­che Ver­trä­ge ist aus­schließ­lich deut­sches Recht anwend­bar. Ver­trags­spra­che ist deutsch.
  3. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB unwirk­sam sein oder die Wirk­sam­keit durch einen spä­ter ein­tre­ten­den Umstand ver­lie­ren, bleibt die Wirk­sam­keit die­ser AGB im Übri­gen unberührt.