
Verantwortung im Arbeitsschutz
Diese Unterweisung zeigt, dass die Verantwortung im Arbeitsschutz bei Führungskräften für die Unfallverhütung und sichere Arbeitsabläufe liegt, während Mitarbeiter durch Befolgen von Anweisungen zur Sicherheit beitragen, unterstützt von Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften.
Verantwortung im Arbeitsschutz
Die Verantwortung im Arbeitsschutz beginnt mit der Einhaltung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, das durch klare Regeln und Strukturen im Betrieb gewährleistet wird. Führungskräfte tragen die oberste Pflicht zur Unfallverhütung und sind verpflichtet, Arbeitsabläufe sicher zu gestalten, um physische und psychische Schäden zu verhindern. Gleichzeitig sind Mitarbeiter dazu angehalten, Betriebsanweisungen zu befolgen und Verantwortung für die Sicherheit anderer zu übernehmen.
Der Sicherheitsbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen Führungskräfte bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Diese klare Verantwortungsstruktur fördert nicht nur die Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern sichert auch das rechtliche Fundament, das für ein sicheres und effektives Arbeiten unerlässlich ist.
Die Unterweisung beinhaltet u. a.:
