Arbeiten in engen Räumen - Teil I, Mann schweißt mit PSA in einer Röhre

Arbeiten in engen Räumen – Teil I

Die Unterweisung „Arbeiten in engen Räumen – Teil I“ zeigt, dass solche Bereiche besondere Gefahren bergen, darunter Sauerstoffmangel, giftige Stoffe und mechanische Risiken. Eine Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und geschultes Personal sind essenziell, um Unfälle zu vermeiden.

Arbeiten in engen Räumen – Teil I

 

Die Unterweisung „Arbeiten in engen Räumen – Teil I“ behandelt die Definition, Gefahren und Schutzmaßnahmen für Arbeiten in beengten Bereichen. Enge Räume sind allseits oder überwiegend abgeschlossene Bereiche, in denen durch schlechte Belüftung, Gefahrstoffe oder beengte Platzverhältnisse besondere Risiken bestehen. Dazu zählen Tanks, Schächte, Gruben und Rohrleitungen.

Gefährdungen umfassen Sauerstoffmangel, giftige Stoffe, mechanische Gefahren sowie physische und psychische Belastungen. Vor Beginn der Arbeiten ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, um Risiken zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung.

Dabei betont die Unterweisung die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung, der Einhaltung von Sicherheitsvorgaben sowie der regelmäßigen Schulung der Mitarbeiter. Eine Aufsichtsperson überwacht die Arbeiten und stellt sicher, dass Sicherheitsvorgaben eingehalten werden. Ein Sicherungsposten muss anwesend sein, um bei Gefahr schnell eingreifen zu können. Zugangsöffnungen müssen groß genug sein und stets frei gehalten werden, um eine schnelle Rettung zu ermöglichen.

Rettungsmaßnahmen wie das Bereitstellen von Schleifkörben, Rettungsgurten oder Atemschutzgeräten sind essenziell. Eine jährliche Sicherheitsunterweisung ist verpflichtend, um das Wissen aktuell zu halten. Abschließend wird eine Verständniskontrolle durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Schutzmaßnahmen verinnerlicht haben.

Die Unterweisung beinhaltet u. a.:

Gefährdungen in engen Räumen
Festlegung von Schutzmaßnahmen
Aufsichtsführer
Zugangsöffnungen und Rettungsmaßnahmen
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