Arbeiten in engen Räumen - Teil II, Mann schweißt in einem engen, unübersichtlichen Raum mit PSA

Arbeiten in engen Räumen – Teil II

Die Unterweisung „Arbeiten in engen Räumen – Teil II“ thematisiert, dass enge Räume vor Arbeitsbeginn inspiziert und gereinigt werden müssen. Persönliche Schutzausrüstung, Luftmessungen und Belüftung (uvm.) sind essenziell, um Gefährdungen zu minimieren.

Arbeiten in engen Räumen – Teil II

 

Die Unterweisung „Arbeiten in engen Räumen – Teil II“  beschreibt wichtige Sicherheitsmaßnahmen für Tätigkeiten in beengten Arbeitsbereichen. Dabei geht es um den Schutz der Beschäftigten vor gesundheitlichen und technischen Gefahren. Enge Räume müssen vor Arbeitsbeginn überprüft und gesichert werden. Der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung ist erforderlich, um Risiken zu minimieren.

Belüftung und Überprüfung der Luftqualität sind essenziell, um Sauerstoffmangel oder gefährliche Stoffe zu vermeiden. Gefahrstoffe dürfen nur in geringen Mengen vorhanden sein, und geeignete Schutzmaßnahmen müssen getroffen werden. Elektrische Betriebsmittel und Maschinen müssen sicher verwendet werden, um Unfälle zu verhindern.

Besondere Vorsicht gilt bei Schweiß- und Feuerarbeiten, um Brände und Explosionen zu vermeiden. Feuerlöscheinrichtungen müssen stets griffbereit sein. Abschließend wird betont, dass nur unterwiesene und geschulte Personen in engen Räumen arbeiten dürfen, um Sicherheitsvorschriften korrekt einzuhalten.

Die Unterweisung beinhaltet u. a.:

Gefahrstoffe und Belüftung
Abtrennen enger Räume
Bewegung und Explosionsschutz in engen Räumen
Elektrische Betriebsmittel und Schweißen
PSA und Feuerlöscheinrichtungen
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