Angebots- und Pflichtvorsorge im Arbeitsschutz - für Vorgesetzte
Die Unterweisung vermittelt Vorgesetzten praxisnah, wie Angebots- und Pflichtvorsorge im Arbeitsschutz gesetzlich geregelt sind – und warum sie entscheidend für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sind.
Angebots- und Pflichtvorsorge im Arbeitsschutz – für Vorgesetzte
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie ergänzt technische und organisatorische Maßnahmen und dient dem frühzeitigen Erkennen sowie der Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten. Ziel ist es, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten langfristig zu erhalten.
Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die seit 2008 verschiedene Vorschriften zusammenführt – darunter Regelungen aus der Gefahrstoff-, Biostoff- und LärmVibrations-Arbeitsschutzverordnung. Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Basis der Gefährdungsbeurteilung eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge sicherzustellen. Diese muss durch einen entsprechend qualifizierten Arzt durchgeführt werden – idealerweise durch den bestellten Betriebsarzt.
Die Vorsorgearten gliedern sich in Angebotsvorsorge, Pflichtvorsorge und Wunschvorsorge. Die Angebotsvorsorge muss bei bestimmten Tätigkeiten angeboten werden, die Pflichtvorsorge ist bei besonders gefährdenden Tätigkeiten verpflichtend. Die Wunschvorsorge steht Beschäftigten offen, wenn ein Gesundheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann.
Vorsorgeuntersuchungen erfolgen vor Aufnahme der Tätigkeit, in regelmäßigen Abständen sowie nach Beendigung bestimmter Tätigkeiten – insbesondere bei möglichen Spätfolgen. Arbeitgeber müssen eine Vorsorgekartei führen und Beschäftigten bei Ausscheiden eine Kopie ihrer Daten aushändigen.
Die Unterweisung zeigt, dass arbeitsmedizinische Vorsorge nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein aktiver Beitrag zur Gesundheitsförderung im Betrieb ist. Sie sensibilisiert Führungskräfte für ihre Verantwortung und stärkt die Präventionskultur im Unternehmen.
Die Unterweisung beinhaltet u. a.:
