Alleinarbeit – Sicherheit am Einzelarbeitsplatz

Die Unterweisung zeigt, dass Alleinarbeit besondere Risiken birgt und nur unter sicheren Bedingungen zulässig ist. Durch eine systematische Gefährdungsbeurteilung, geeignete Schutzmaßnahmen und den richtigen Einsatz von Meldeeinrichtungen kann die Sicherheit am Einzelarbeitsplatz gewährleistet werden.

Alleinarbeit – Sicherheit am Einzelarbeitsplatz

 

Alleinarbeit bezeichnet Tätigkeiten, die außerhalb der Ruf- und Sichtweite anderer Personen stattfinden. Sie nimmt durch Rationalisierung und Technisierung immer weiter zu und ist in vielen Branchen Alltag. Doch sie birgt besondere Gefahren, die von physischen Verletzungen über psychische Belastungen bis hin zu einer verzögerten Rettung im Notfall reichen.

Um die Sicherheit am Einzelarbeitsplatz zu gewährleisten, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich. Zunächst muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen, die mögliche Risiken identifiziert und bewertet. Je nach Gefährdungsstufe – gering, erhöht oder kritisch – müssen passende Schutzmaßnahmen getroffen werden. In kritischen Fällen kann Alleinarbeit unzulässig sein. Zu den häufigsten Risiken zählen Absturzgefahr, Kontakt mit Gefahrstoffen, Feuer- und Explosionsrisiken sowie physische oder psychische Belastungen. Für bestimmte gefährliche Arbeiten, wie das Betreten von engen Räumen oder Arbeiten mit Atemschutzgeräten, ist Alleinarbeit grundsätzlich untersagt. Zur Minimierung von Risiken sind technische Hilfsmittel wie Personen-Notsignal-Anlagen, Meldeeinrichtungen und Kontrollsysteme erforderlich. Einzelarbeitsplätze müssen so ausgestattet sein, dass im Notfall schnell Hilfe geleistet werden kann. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen und sicherzustellen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden.

Die Unterweisung vermittelt praxisnahe Kenntnisse zu den Anforderungen an Einzelarbeitsplätze, den Einsatz von Sicherheitsmaßnahmen und der richtigen Vorgehensweise bei Notfällen. So wird sichergestellt, dass Alleinarbeitende bestmöglich geschützt sind.

Die Unterweisung beinhaltet u. a.:

Mögliche Gefährdungen bei Alleinarbeit & Gefährdungsbeurteilung
Überwachungsmaßnahmen nach Gefährdungsstufe
Zulässigkeit von Alleinarbeiten & gefährliche Arbeiten
Unzulässigkeit von Alleinarbeiten
Einsatz von Meldeeinrichtungen & Anforderungen an Einzelarbeitsplätze
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