Arbeiten an und in Gasleitungen - Teil I
Diese Unterweisung zeigt, wie gefährliche Arbeiten an Gasleitungen sicher durchgeführt werden – mit klaren Regeln, Schutzmaßnahmen und Aufsichtspflichten zum Schutz vor Explosionen, Vergiftungen und anderen Risiken.
Arbeiten an und in Gasleitungen – Teil I
Die Unterweisung „Arbeiten an und in Gasleitungen – Teil I“ vermittelt grundlegende Sicherheitsanforderungen für Tätigkeiten an Gasleitungen. Sie gilt nicht für Sauerstoff-, Acetylen- oder Luftleitungen. Im Fokus stehen Arbeiten, bei denen durch Gas eine Brand-, Explosions- oder mechanische Gefahr entstehen kann. Dazu zählen auch Neben- und Sicherungsarbeiten sowie das Nachziehen von Flanschen und Stopfbuchsen.
Gase werden in dieser Unterweisung als Stoffe mit kritischer Temperatur unter 50 °C oder einem Dampfdruck über 3 bar bei 50 °C definiert. Gasgemische sind eingeschlossen. Die Gase werden nach gefährlichen Eigenschaften wie Entzündbarkeit oder Gesundheitsgefährdung (z. B. Toxizität, Reizwirkung, Karzinogenität) eingestuft. Diese Einstufung ist entscheidend für die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen.
Nur geeignete, zuverlässige und unterwiesene Mitarbeiter dürfen an Gasleitungen arbeiten. Die Unterweisung muss vor Arbeitsbeginn und mindestens jährlich erfolgen. Arbeiten mit Gesundheits-, Brand- oder Explosionsgefahr gelten als gefährlich und dürfen nur unter Aufsicht einer besonders geschulten Person durchgeführt werden. Aufsichtspflichten unterscheiden sich je nach Arbeitsort (öffentlich zugänglich oder Betriebsgelände).
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) kommt nur dann zum Einsatz, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen. Dazu zählen flammenhemmende Kleidung, Schutzhelm, Schutzschuhe und Atemschutz. Bei gesundheitsgefährlichen Gasen dürfen Filtergeräte nur verwendet werden, wenn kein Sauerstoffmangel besteht.
Die Unterweisung legt damit die Grundlage für sicheres Arbeiten an Gasleitungen und schützt Beschäftigte vor schwerwiegenden Gefahren.
Die Unterweisung beinhaltet u. a.:
