Persönliche Schutzausrüstungen – Teil I

Die Unterweisung „Persönliche Schutzausrüstungen – Teil I“ behandelt die Bedeutung und den Zweck von persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit.

Persönliche Schutzausrüstungen – Teil I

 

Die Unterweisung „Persönliche Schutzausrüstung – Teil I“ handelt über die Bedeutung und dem Zweck der persönlichen Schutzausrüstung am Arbeitsplatz. PSA, die Abkürzung für persönliche Schutzausrüstung, hat eine zentrale Funktion: den Schutz der Mitarbeitenden vor gesundheitsschädlichen Einwirkungen während ihrer Arbeit. Das Tragen von ungeigneter PSA kann mit gewissen Unannehmlichkeiten und möglichen Zeitverlusten einhergehen. Daher ist die Auswahl von geeigneter PSA von hoher Wichtigkeit. Auch wenn das Anlegen von PSA mit etwas Zeitaufwand verbunden ist, werden mögliche Verletzungen und notwendige Untersuchungen dadurch minimiert.

 

Diese Unterweisung deckt eine breite Palette von Themen im Zusammenhang mit PSA ab, einschließlich Kopfschutz, Gehörschutz, Augen- und Gesichtsschutz sowie Fuß- und Knieschutz. Sie gibt den Mitarbeitenden das erforderliche Wissen, um ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Die Unterweisung
beinhaltet u. a.:

Grundsätzliches
Kopfschutz
Gehörschutz
Augen- und Gesichtsschutz
Fuß- und Knieschutz
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