Das STOP-V-Prinzip
Gefährdung erkennen, Unfälle verhindern
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist Dreh- und Angelpunkt und somit das Herzstück im Arbeitsschutz. Dabei ist die GBU ein systematischer Prozess zur Identifizierung und Bewertung von Gefährdungen, die die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz beeinträchtigen können. Sie wird als Grundlage für fast alle Anweisungen und Anordnungen des Unternehmers geführt.
Wenn eine mögliche Gefährdung im Unternehmen erkannt wurde, ist eine Risikobewertung durchzuführen. Die Auswahl der Schutzmaßnahmen darf dabei nicht willkürlich erfolgen, da grundsätzlich eine Maßnahmenhierarchie zu beachten ist. Es gibt dazu gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben, welche zwingend einzuhalten sind. Die Schutzmaßnahmen müssen anhand des STOP-V-Prinzips ausgewählt werden.

Gefährdungsbeurteilung für Vorgesetzte
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie umfasst die Ermittlung, Bewertung und Minimierung von Gefährdungen. Unternehmer und Vorgesetzte tragen gemeinsam Verantwortung für sichere Arbeitsbedingungen.
So setzt sich das STOP-V-Prinzip zusammen
Wenn die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass eine Gefahr besteht, müssen passende Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Diese sollen das Risiko möglichst vollständig beseitigen oder zumindest deutlich reduzieren und richten sich dabei immer nach dem jeweiligen Schutzziel. Das STOP‑V‑Prinzip umfasst dabei folgende Maßnahmen:
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Substitution
Darunter ist die Prüfung zu verstehen, ob gefährliche Stoffe, Maschinen oder Verfahren durch ungefährliche ersetzt werden können.
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Technische Schutzmaßnahmen
Diese trennen eine Gefährdung vom Menschen durch technische Einrichtungen, wie zum Beispiel Kapselungen von Maschinen, Lüftungen und Lichtschranken.
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Organisatorische Maßnahmen
Sie führen zu einer räumlichen oder zeitlichen Trennung von Mensch und Gefährdung, wie zum Beispiel das Starten einer Maschine aus sicherem Abstand.
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Persönliche Schutzmaßnahmen
Sie schützen den Menschen durch den Einsatz persönlicher Materialien vor Gefahren, wie zum Beispiel Helm, Gehörschutz, Schutzbrille oder -schuhe.
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Verhaltensbezogene Schutzmaßnahmen
Diese befähigen den Menschen, Gefährdungen richtig einzuschätzen und das eigene Verhalten anzupassen. Wichtige Bausteine sind Unterweisungen und Betriebsanweisungen.
Persönliche Schutzausrüstungen – Teil I
Die Unterweisung „Persönliche Schutzausrüstungen – Teil I“ behandelt die Bedeutung und den Zweck von persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit.

STOP-V-Reihenfolge exakt vorgegeben
Die Reihenfolge ist dabei exakt vorgegeben. Bevor die Persönliche Schutzausrüstung als Maßnahme gewählt werden darf, muss über Substitution, technische und organisatorische Lösungen nachgedacht werden, die auch zusammen erfolgen können. Die persönliche Schutzausrüstung ist wichtig, um mögliche Restgefährdungen weiter zu minimieren. Sie dient aber nicht als Heilmittel für alle Gefährdungen.
Die TransGate GmbH definiert das STOP-V-Prinzip wie folgt:

Prevenio®-Gefährdungsbeurteilung für unsere Kunden
Als Arbeitsschutz-Unternehmen möchten wir die Arbeitssicherheit von Unternehmen stetig verbessern und bieten mit unserer Arbeitsschutz-Software Prevenio® die ideale Lösung an. Die Prevenio®-Gefährdungsbeurteilung ist eines von sechs Modulen, mit dem wir unsere Kunden unterstützen. Mit unserem Modul beurteilen sie schnell und einfach die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten ihrer Mitarbeiter, ermitteln, analysieren und bewerten systematisch die Gefährdungen und leiten Maßnahmen ab. Falls Sie Fragen zur Prevenio®-Gefährdungsbeurteilung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Wir freuen uns über die stetigen Feedbackgespräche mit unseren Kunden und möchten Ihnen diese Meinung nicht vorenthalten!






