Sicher Fahren, sicher ankommen
Keine Macht den Drogen – auch im Straßenverkehr
Im Dezember steigt die Vorfreude auf die Feiertage. Weihnachten steht vor der Tür. Vielerorts locken uns Weihnachtsmärkte besinnlich hell mit allerlei Leckereien und heißem Glühwein an, und auf Weihnachtsfeiern wird mit den Freunden, Kollegen oder dem Sportverein gerne mit alkoholischen Getränken auf das zurückliegende Jahr angestoßen. Doch gerade jetzt ist Vorsicht geboten. Auch wenn die Versuchung groß ist, sollte man sich jetzt nicht mehr ans Steuer setzen.
Satte Strafen bei Fahren unter Alkoholeinfluss
Im Jahr 2023 gab es laut Statista allein in Deutschland über 37.000 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss. Bei rund 15.652 Unfällen mit Personenschaden wurden etwa 18.700 Menschen verletzt. Zwar hat die Anzahl der Unfälle, Verletzten und Toten bis 2014 abgenommen, stagniert aber auch seitdem. Im Jahr 2023 gab es rund 165.000 Alkohol- und Drogenverstöße im deutschen Straßenverkehr. Und besonders während der kalten Monate kommt mit glatten Straßen noch eine weitere Gefahr auf Verkehrsteilnehmer zu.
Wer den Verkehr unter Alkoholeinfluss bereits ab 0,3 Promille gefährdet, muss mit drei Punkten in Flensburg sowie der Entziehung des Führerscheins, mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. Bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze muss der Beschuldigte schon beim ersten Mal mit einem Bußgeld von 528,50 €, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei wiederholtem Verstoß erhöht sich die Strafe selbstverständlich.
Konsum von Cannabis ist legal – aber Vorsicht!
Auch das Fahren unter Einfluss berauschender, illegaler Mittel, wie zum Beispiel Heroin und Kokain, nimmt immer mehr zu. Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland seit dem 1. April 2024 allerdings legal. Die zugelassene Obergrenze von THC (im Blutserum) liegt bei 3,5 ng/ml, was vergleichsweise etwa 0,2 Promille Alkohol entspricht.
Ähnlich wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss wird auch hier ein Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr bestraft. Wer sein Kraftfahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum führt, wird beim ersten Mal bereits mit einem Bußgeld von 528,50 €, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot bedacht. Wer trotz Mischkonsum von Cannabis und Alkohol mit dem Auto unterwegs ist, muss sogar mit einem Bußgeld von 1.053,50 €, zwei Punkten in Flensburg sowie drei Monaten Fahrverbot rechnen. Auch hier erhöht sich die Strafe bei wiederholtem Verstoß.
Kommt es zu einer Polizeikontrolle, kann dies zur Anordnung eines Drogenscreenings oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führen. Damit wird ermittelt, ob ein Autofahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr körperlich oder charakterlich geeignet ist. Auch außerhalb des Straßenverkehrs wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Alkohol- und Drogenproblematik am Arbeitsplatz
Die Unterweisung behandelt das Thema „Alkohol- und Drogenproblematik am Arbeitsplatz“ und gliedert sich in verschiedene Kapitel.
Fahrten im Straßenverkehr sicherer machen
Doch dazu muss es gar nicht erst kommen. Wir helfen, die Arbeitswelt sicherer zu machen. Dazu gehören natürlich auch sichere Fahrten im Straßenverkehr. Unser Unterweisungsthema „Alkohol- und Drogenproblematik am Arbeitsplatz“ nimmt sich diesem wichtigen Bereich an und klärt sowohl auf über Konzentration und Auswirkungen von Alkohol und Drogen als auch über Konsequenzen und Strafen. Dann kann auch nach der Weihnachtsfeier mit den Kollegen nichts mehr passieren.
Wer weitere Informationen oder Hilfe zur Suchtprävention sowie Suchtbewältigung benötigt, findet zum Beispiel bei der Initiative „Keine Macht den Drogen“ Unterstützung. Auch auf www.bzga.de, beim Fachverband Sucht e.V. oder bei vielen weiteren externen Beratungsstellen finden Betroffene Hilfe.
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