
Datenschutz - EU-DSGVO - Allgemeine Grundlagen
Die Unterweisung „Datenschutz – EU-DSGVO – Allgemeine Grundlagen“ zeigt, dass die DSGVO seit dem 25. Mai 2018 den Datenschutz in der EU einheitlich regelt. Sie schützt personenbezogene Daten und verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung von neun Datenschutzgrundsätzen wie Rechtmäßigkeit, Transparenz und Zweckbindung.
Datenschutz – EU-DSGVO – Allgemeine Grundlagen
Die Unterweisung „Datenschutz – EU-DSGVO – Allgemeine Grundlagen“ vermittelt die wesentlichen Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25. Mai 2018 in der EU gilt. Ziel der Verordnung ist es, den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten und eine einheitliche Regulierung in allen EU-Mitgliedsstaaten sicherzustellen. Die DSGVO ersetzt die Richtlinie 95/46/EG und wirkt direkt in den Mitgliedsstaaten, wodurch eine nationale Umsetzung nicht erforderlich ist. Dennoch gibt es durch das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU spezifische nationale Regelungen, insbesondere durch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Verordnung definiert zentrale Begriffe wie personenbezogene Daten, Verantwortliche, Auftragsverarbeiter und Empfänger. Sie regelt sowohl den sachlichen als auch den räumlichen Anwendungsbereich und legt fest, dass die DSGVO auch für Unternehmen außerhalb der EU gilt, wenn diese Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Besonders schützenswerte Daten wie Gesundheitsdaten, politische Meinungen oder biometrische Informationen dürfen nur unter strengen Bedingungen verarbeitet werden.
Neun Grundsätze bilden das Fundament der DSGVO: Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit sowie Rechenschaftspflicht.
Die Unterweisung beinhaltet u. a.:
