Datenschutz - EU-DSGVO - Pflichten für UN - Teil I - Personen beraten sich über die neue EU-DSGVO

Datenschutz - EU-DSGVO - Pflichten für Unternehmen - Teil I

Datenschutz – EU-DSGVO – Pflichten für Unternehmen – Teil I zeigt, dass Unternehmen umfangreiche Nachweis-, Informations- und Löschpflichten erfüllen müssen. Datenschutzverletzungen sind meldepflichtig, hohe Bußgelder drohen. Die Verordnung fordert technische Datenschutzmaßnahmen und das Führen von Verzeichnissen über Datenverarbeitungstätigkeiten.

Datenschutz – EU-DSGVO – Pflichten für Unternehmen – Teil I

 

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, da sie umfassende Dokumentations- und Nachweispflichten auferlegt. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie personenbezogene Daten rechtmäßig und sicher verarbeiten. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro. Zudem gelten strengere Löschpflichten, insbesondere das „Recht auf Vergessenwerden“, sodass personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden müssen, wenn sie nicht mehr benötigt werden oder eine betroffene Person widerspricht.

Unternehmen müssen zudem umfangreiche Informationspflichten erfüllen und betroffene Personen in klarer Sprache über die Verarbeitung ihrer Daten aufklären. Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist vorgeschrieben, wenn ein hohes Risiko für persönliche Rechte und Freiheiten besteht. Bei Datenschutzverletzungen muss die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden informiert und Betroffene bei hohem Risiko unverzüglich benachrichtigt werden.

Die DSGVO schreibt auch „Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ vor. Unternehmen müssen IT-Systeme so gestalten, dass sie den Datenschutz bereits bei der Entwicklung berücksichtigen. Zudem ist das Führen eines Verzeichnisses aller Verarbeitungstätigkeiten Pflicht, in dem alle relevanten Informationen zur Datenverarbeitung dokumentiert werden. Auch Auftragsverarbeiter unterliegen diesen Anforderungen. Abschließend müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter die Regelungen der DSGVO verstehen und korrekt umsetzen.

Die Unterweisung beinhaltet u. a.:

Dokumentations- und Nachweispflichten
Informationspflichten und Löschpflicht
Datenschutz-Folgenabschätzungen
Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
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