Datenschutz - EU-DSGVO - Datenschutzbeauftragte, Person unterzeichnet etwas mit seinem Kugelschreiber auf Papier und arbeitet am Laptop

Datenschutz – EU-DSGVO Datenschutzbeauftragte (DSB)

Die Unterweisung zeigt, dass der Datenschutzbeauftragte (DSB) eine zentrale Rolle in der DSGVO-Umsetzung spielt. Er überwacht die Einhaltung, berät Unternehmen und muss unabhängig agieren. Für bestimmte Organisationen ist die Benennung eines DSB verpflichtend.

Datenschutz – EU-DSGVO Datenschutzbeauftragte (DSB)

 

Die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) regelt den Schutz personenbezogener Daten und legt fest, unter welchen Bedingungen Unternehmen und Organisationen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen müssen. Dies betrifft insbesondere öffentliche Stellen, Unternehmen mit umfangreicher Datenverarbeitung oder systematischer Überwachung.

Der Datenschutzbeauftragte übernimmt eine zentrale Rolle in der Organisation, indem er die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben überwacht, die Geschäftsleitung und Mitarbeitenden berät und mit Aufsichtsbehörden kooperiert. Dabei ist er weisungsunabhängig und muss frühzeitig in alle relevanten Prozesse eingebunden werden. Unternehmen sind verpflichtet, ihm die erforderlichen Ressourcen bereitzustellen, um seine Aufgaben effektiv erfüllen zu können.

Auch die Haftung des Datenschutzbeauftragten ist ein komplexes Thema. Während er intern beratend tätig ist, liegt die rechtliche Verantwortung für Datenschutzverstöße grundsätzlich bei der Organisation selbst. Dennoch kann es in bestimmten Fällen zu persönlichen Haftungsrisiken kommen, insbesondere bei Fehlberatung oder mangelnder Überwachung.

Die Unterweisung beinhaltet u. a.:

Datenschutzbeauftragte im Unternehmen
Aufgaben und Haftung des Datenschutzbeauftragten
Einordnung des Datenschutzbeauftragten in die Organisation
Pflichten der Organisation gegenüber dem Datenschutzbeauftragten
Gemeinsame Benennung eines Datenschutzbeauftragten im Konzern
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