Arbeiten unter Absturzgefahr – Teil II 

Die Unterweisung „Arbeiten unter Absturzgefahr – Teil I“ erläutert, wie Absturzgefahren minimiert, Verletzungen vorgebeugt und die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet werden kann.

Arbeiten unter Absturzgefahr – Teil II

 

Arbeiten auf Kessel- und Tankwagen erfordern besondere Sicherheitsvorkehrungen, um Absturzgefahren zu minimieren. Technische Absturzsicherungen wie Geländer, klappbare oder versenkbare Geländer und Haltegriffe sind entscheidend, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Oftmals ist auch eine Anseilsicherung notwendig, um zusätzlichen Schutz zu bieten, insbesondere bei unzugänglichen Bereichen. Der Arbeitsschutz in solchen Situationen ist unerlässlich, da Absturzunfälle schwere Verletzungen oder sogar tödliche Unfälle verursachen können. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen sind daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern tragen maßgeblich zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen bei. Sie gewährleisten nicht nur die Sicherheit der Arbeiter, sondern fördern auch deren Gesundheit und Wohlbefinden.

Der Arbeitsschutz umfasst nicht nur technische Absturzsicherungen, sondern auch regelmäßige Schulungen und Sicherheitsanweisungen, die den Arbeitnehmern helfen, sich ihrer Gefährdung bewusst zu sein und die richtigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Die Betriebsanweisung bietet dabei eine klare Anleitung zu möglichen Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln und erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen. Diese Maßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil eines sicheren Arbeitsumfeldes, das Unfälle minimiert und die Produktivität der Mitarbeiter maximiert.

Die Unterweisung beinhaltet u. a.:

Absturzgefahr bei Arbeiten an Befüll- und Entleerstellen für Transportbehälter
Absturzgefahr bei Arbeiten auf Bühnen
Absturzgefahr bei Arbeiten auf Dächern
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