Rechtliche Probleme bei Nichteinhaltung von Arbeitsschutz-Richtlinien

Rechtliche Probleme bei Nichteinhaltung von Arbeitsschutz-Richtlinien

Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz vermeiden

Bei Nichteinhaltung von Arbeitsschutz-Richtlinien drohen rechtliche Probleme 

Bei der Arbeit steht die Arbeitssicherheit an oberster Stelle. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber gleichermaßen. Das ist nicht nur wünschenswert, sondern für Letzteren eine Pflicht. Bei der Nichteinhaltung von Arbeitsschutz-Richtlinien können sogar rechtliche Probleme auf den Arbeitgeber zukommen. Werfen wir jetzt mal einen Blick auf diese Pflichten.

Vorgesetzte tragen rechtliche Verantwortung  

Wenn Führungskräfte ihre Pflichten im Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit vernachlässigen, setzen sie nicht nur die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden aufs Spiel: Sie tragen als Vorgesetzte auch rechtliche Verantwortung und können im Schadensfall zur Rechenschaft gezogen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie direkt in einen Arbeitsunfall oder Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften involviert sind – auch indirekt Verantwortliche können belangt werden und riskieren erhebliche Strafen. 

Gemäß § 1 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber beispielsweise dazu verpflichtet, Gefahren für Gesundheit und Leben im Betrieb abzuwenden. Ebenso muss das Unternehmen laut § 3 ArbSchG auf eigene Kosten eine geeignete Organisation im Betrieb aufbauen und angemessene Vorkehrungen treffen, damit die Maßnahmen zum Arbeitsschutz von allen Mitarbeitenden eingehalten werden können. Werden Schutzmaßnahmen nicht richtig oder nicht ausreichend implementiert, gilt dies bereits als Verstoß. 

Einstellung des Betriebs kann die Folge sei 

Kommt ein Verstoß des Arbeitgebenden gegen den Arbeitsschutz ans Licht, stellt die zuständige Berufsgenossenschaft zunächst eine Frist, damit der Arbeitgeber die Versäumnisse nachholen kann. Kommt die Geschäftsführung dennoch ihren Verpflichtungen nicht nach, muss der Betrieb eingestellt werden. Werden die Anordnungen wiederholt ignoriert, kann dem Arbeitgeber sogar die  Befähigung abgesprochen werden, ein Geschäft zu führen. 

Verantwortung im Arbeitsschutz
Verantwortung im Arbeitsschutz

Die Verantwortung im Arbeitsschutz bei Führungskräften für die Unfallverhütung und sichere Arbeitsabläufe liegt, während Mitarbeiter durch Befolgen von Anweisungen zur Sicherheit beitragen.

Bußgeld bis zu 30.000 Euro 

Gemäß § 25 ArbSchG kann der Geschäftsführung je nach Schweregrad ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro drohen. Hat sich bereits ein Arbeitsunfall ereignet, bei dem Mitarbeitende verletzt wurden, sind die Strafen demnach höher. Handelt es sich um eine vorsätzliche Handlung oder um eine wiederholte Missachtung, die die Gesundheit oder das Leben eines Mitarbeitenden gefährdet, sieht § 26 ArbSchG vor, dass auch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden kann. Unser Arbeitsschutz-Managementsystem Prevenio® möchte diesem entgegenwirken.

„Whistleblowing“ kann Missstände aufdecken 

Wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nachkommt, kann auch der Arbeitnehmer Maßnahmen ergreifen. Durch das sogenannte Whistleblowing kann dieser vermeintliche Missstände seines Arbeitgebers aufdecken – insbesondere Missstände im Hinblick auf den Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz. In vielen europäischen Ländern ist das Melden solcher Missstände gang und gäbe, hierzulande ist dieses “Anschwärzen“ jedoch noch nicht weit verbreitet.

Und das, obwohl in Deutschland im Dezember 2019 die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) in Kraft getreten ist. Damit werden Arbeitnehmer besser geschützt, wenn sie Missstände in öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen aufdecken und beseitigen wollen. Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat, kann sich der Arbeitnehmer auch dorthin wenden. Ein solches Vorgehen ist aus Arbeitgebersicht natürlich zwingend zu vermeiden, da durch das „Whistleblowing“ neben den rechtlichen Konsequenzen auch ein großer Imageschaden entstehen kann. 

6 Gründe für den Arbeitsschutz

Die Sicherheit am Arbeitsplatz muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Das sollte jedem Arbeitgeber und Arbeitnehmer klar sein. Wir nennen die 6 wichtigsten Gründe.

6 Gründe für den Arbeitsschutz

Mit unserer Software Prevenio® bleiben Arbeitgeber auf der sicheren Seite 

Ganz klar: Arbeitsschutz-Richtlinien müssen eingehalten und der Arbeitsschutz jederzeit gewährleistet sowie auf dem neuesten Stand gehalten werden. Ein sicherer Arbeitsplatz ist das Fundament einer guten und erfolgreichen Zusammenarbeit. Mit der Arbeitsschutz-Software Prevenio® bleiben Arbeitgeber auf der sicheren Seite. Unsere Module „Besuchermanagement“, „UWEB2000®-Unterweisungsmanagement“, „Medizinische Vorsorge“, „Medizinische Eignung“, „Gefährdungsbeurteilung“ sowie „Verbandbuch“ bieten die Lösungen für einen optimalen Arbeitsschutz. 

 

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