Betriebliches Eingliederungsmanagement – Allgemeine Grundlagen
Die Unterweisung zeigt, dass das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ein wichtiges Instrument zur nachhaltigen Wiedereingliederung von Mitarbeitenden nach längerer Krankheit ist. Es hilft, Arbeitsunfähigkeit zu reduzieren, erneuten Erkrankungen vorzubeugen und Arbeitsplätze langfristig zu sichern.
Betriebliches Eingliederungsmanagement – Allgemeine Grundlagen
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur Reintegration von Mitarbeitenden, die innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, einer erneuten Erkrankung vorzubeugen und den Arbeitsplatz der betroffenen Person langfristig zu sichern. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 167 Abs. 2 SGB IX, der Arbeitgebende zur Einleitung eines BEM-Verfahrens verpflichtet. Dabei ist die Teilnahme für die betroffenen Mitarbeitenden freiwillig.
Am BEM-Verfahren können neben der erkrankten Person und dem Arbeitgeber auch weitere Beteiligte wie Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebs- oder Personalräte sowie externe Stellen wie Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften mitwirken. Der Ablauf des BEM beginnt mit der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, sofern diese mehr als sechs Wochen beträgt. Anschließend wird die betroffene Person kontaktiert und zu einem Erstgespräch eingeladen, in dem sie über das Verfahren informiert wird und über ihre Teilnahme entscheiden kann. Im weiteren Verlauf erfolgen BEM-Gespräche, in denen individuelle Maßnahmen zur Wiedereingliederung erarbeitet werden. Diese Maßnahmen können unter anderem Anpassungen des Arbeitsplatzes, Umschulungen, den Einsatz technischer Hilfsmittel oder organisatorische Änderungen umfassen. Nach der Umsetzung werden die Maßnahmen überprüft und das Verfahren schließlich abgeschlossen.
Das BEM bietet nicht nur eine direkte Unterstützung für Mitarbeitende, sondern trägt auch zur betrieblichen Gesundheitsförderung bei. Durch eine erfolgreiche Wiedereingliederung können Unternehmen krankheitsbedingte Ausfallzeiten reduzieren, die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen und ein produktiveres Arbeitsumfeld schaffen.
Die Unterweisung beinhaltet u. a.:
