Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Informationen für Vorgesetzte – Teil I
Die Unterweisung zeigt, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine zentrale Rolle im Arbeitsrecht spielt. Es schützt vor Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Alter oder Herkunft und verpflichtet Vorgesetzte, Benachteiligungen aktiv zu verhindern.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Informationen für Vorgesetzte – Teil I
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde im August 2006 eingeführt, um Diskriminierung in der Arbeitswelt und im privaten Bereich zu verhindern. Es schützt vor Benachteiligung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In dieser Unterweisung liegt der Fokus auf dem Arbeitsrecht. Vorgesetzte tragen eine besondere Verantwortung für die Umsetzung des AGG, da sie aktiv Diskriminierung und Benachteiligung vermeiden und ein faires Arbeitsumfeld gewährleisten müssen. Das Gesetz unterscheidet zwischen unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligung. Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person direkt aufgrund eines geschützten Merkmals benachteiligt wird (z. B. Ablehnung einer Bewerbung wegen des Alters). Eine mittelbare Benachteiligung entsteht, wenn scheinbar neutrale Vorschriften bestimmte Gruppen benachteiligen (z. B. unnötig hohe Sprachanforderungen für einfache Tätigkeiten).
Zusätzlich definiert das AGG Begriffe wie Belästigung und sexuelle Belästigung. Eine Belästigung liegt vor, wenn durch unerwünschtes Verhalten ein feindliches Arbeitsumfeld geschaffen wird. Sexuelle Belästigung umfasst unerwünschte Annäherungen, Berührungen oder anstößige Bemerkungen. Beschäftigte können rechtliche Schritte gegen Diskriminierung einleiten und müssen vom Arbeitgeber entsprechend geschützt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung zu ergreifen, insbesondere durch Schulungen und klare betriebliche Regelungen.
Die Unterweisung informiert Vorgesetzte über ihre Pflichten und sensibilisiert sie für den diskriminierungsfreien Umgang mit Mitarbeitenden. Damit trägt sie zu einem respektvollen, fairen und sicheren Arbeitsklima bei.
Die Unterweisung beinhaltet u. a.:
