Umgang mit flüssigem Stickstoff

Der Umgang mit flüssigem Stickstoff birgt Kälte-, Erstickungs- und Explosionsgefahren. Daher fordert der Arbeitsschutz klare Schutzmaßnahmen wie PSA, gute Lüftung und sichere Lagerung. Mitarbeitende handeln immer mit Eigenschutz und folgen der jährlichen Unterweisung, damit Unfälle vermieden werden.

Umgang mit flüssigem Stickstoff

 

Beim Umgang mit flüssigem Stickstoff entstehen viele Gefahren, deshalb verlangt der Arbeitsschutz klare Regeln und eine regelmäßige Unterweisung. Flüssiger Stickstoff ist extrem kalt, farb- und geruchlos, deshalb verursacht er schnell Kälteverbrennungen, Erfrierungen und Erstickungsgefahr, weil er Sauerstoff verdrängt. Zudem kann er Sauerstoff einkondensieren, wodurch Explosionsgefahr entsteht.

Damit die Arbeit sicher bleibt, tragen Mitarbeiter passende PSA wie Schutzbrille, Cryohandschuhe, festes Schuhwerk und vollständig bedeckende Kleidung. Außerdem müssen sie nur auf gut belüfteten Flächen arbeiten, da sich kaltes Gas am Boden sammelt und das Risiko erhöht. Beim Umfüllen gelten Extraschutzmaßnahmen, wie das Verwenden unbrennbarer Untergründe, Sauerstoffsensoren und Alarmen.

Stickstoffbehälter lagert man kühl, trocken, gut belüftet und klar gekennzeichnet. Sie dürfen weder kippen noch in Fluchtwegen stehen. Ebenso darf Stickstoff weder im Lagerraum umgefüllt noch mit Stoffen gelagert werden, die gefährlich reagieren.

Im Notfall handeln Beschäftigte nur mit Eigenschutz: Räume mit möglicher Stickstoffansammlung betreten sie nie ohne Atemschutz. Verletzte bringen sie schnell an die frische Luft, halten sie warm und alarmieren sofort Einsatzkräfte.

So steigert die Unterweisung die Sicherheit, da alle Regeln helfen, die Risiken beim Umgang mit flüssigem Stickstoff zu reduzieren.

Die Unterweisung beinhaltet u. a.:

Eigenschaften von flüssigem Stickstoff
Gefahren von flüssigem Stickstoff
Maßnahmen für einen sicheren Umgang
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