Elektrofachkräfte - Organisation und Verantwortung

Elektrofachkräfte tragen entscheidend zur Arbeitssicherheit bei, weil sie Verantwortung klar übernehmen, Gefahren zuverlässig erkennen und durch Organisation, Vorschriftenkenntnis und regelmäßige Prüfungen für den wirksamen Schutz von Beschäftigten und Anlagen sorgen.

Elektrofachkräfte – Organisation und Verantwortung

 

Die Unterweisung zeigt, dass Elektrofachkräfte eine zentrale Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz spielen, weil sie für die sichere Organisation und Durchführung elektrotechnischer Arbeiten verantwortlich sind. Grundlage bildet das im Grundgesetz verankerte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das auch im Arbeitsalltag durch konsequenten Sicherheits- und Gesundheitsschutz verwirklicht werden muss.

Eine wichtige Basis hierfür bilden die Vorschriften DGUV Vorschrift 3 sowie die DIN VDE 0105-100, die den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen regeln. Sie gelten für Elektrofachkräfte, elektrotechnisch unterwiesene Personen, Anlagenbetreiber, Arbeitsverantwortliche und Schaltberechtigte. Die Unterweisung verdeutlicht, dass elektrotechnische Arbeiten nur von ausreichend qualifizierten Personen durchgeführt werden dürfen. Elektrotechnische Laien sind von solchen Tätigkeiten strikt ausgeschlossen.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen lediglich klar abgegrenzte Aufgaben unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausführen, während Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten bestimmte Routinearbeiten eigenverantwortlich übernehmen können. Erst die voll ausgebildete Elektrofachkraft besitzt die umfassende Verantwortung und Qualifikation, um Gefahren sicher einzuschätzen und zu vermeiden.

Darüber hinaus beschreibt die Unterweisung die klare Struktur von Verantwortlichkeiten im Unternehmen: Der Anlagenbetreiber trägt die Gesamtverantwortung für elektrische Anlagen, der Anlagenverantwortliche überwacht den sicheren Betrieb einzelner Anlagenteile, der Arbeitsverantwortliche kontrolliert die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten und der Arbeitsausführende setzt diese um.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte. Diese müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Grundlage hierfür ist stets die Gefährdungsbeurteilung, die Art, Umfang und Prüffristen bestimmt. Normen wie die DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100/A1 und DIN VDE 0701-0702 legen fest, wie Prüfungen ablaufen müssen.

Die Unterweisung zeigt, dass nur durch eine klare Organisation, eine eindeutige Verteilung der Verantwortung und konsequente Prüfungen die Sicherheit bei elektrotechnischen Arbeiten gewährleistet werden kann. Damit schützt der Arbeitsschutz nicht nur technische Anlagen, sondern vor allem die Gesundheit und das Leben der Beschäftigten.

Die Unterweisung beinhaltet u. a.:

Definitionen der Personen, die elektrotechnische Arbeiten ausführen
Organisation der Arbeitsverteilung und die damit zusammenhängenden Verantwortlichkeiten
Prüfungen von elektrischen Anlagen
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