Infektionsschutzgesetz - Gesundheitliche Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln

Die Unterweisung zeigt, dass Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln entscheidend ist. Sie erklärt, warum gründliches Händewaschen, Schutzkleidung und das Abdecken von Wunden wichtig sind. Außerdem macht sie deutlich, dass eine Belehrung und Bescheinigung vor Arbeitsbeginn Pflicht sind.

Infetionsschutzgesetz – Gesundheitliche Anforderungen beim Umgang mit Lebensmitteln

 

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat das Ziel, übertragbare Krankheiten nicht nur zu verhindern, sondern auch frühzeitig zu erkennen und ihre Ausbreitung wirksam zu stoppen. Weil sich in Lebensmitteln Krankheitserreger wie Bakterien, Viren oder Pilze befinden können und diese sich oft sehr schnell vermehren, ist es besonders wichtig, dass beim Umgang mit Lebensmitteln strenge Hygieneregeln eingehalten werden.

Dazu gehört, dass man sich vor Arbeitsbeginn und vor jedem neuen Arbeitsschritt gründlich die Hände wäscht und dass man saubere Schutzkleidung trägt, wie zum Beispiel eine Kopfhaube, einen Kittel und geeignete Handschuhe. Außerdem muss man kleine Wunden an Händen oder Armen immer mit einem wasserfesten Pflaster abdecken, damit keine Keime übertragen werden.

In der Infektionsschutzgesetz Unterweisung steht zudem, dass Personen, die mit bestimmten Lebensmitteln arbeiten, vor dem ersten Arbeitstag eine Belehrung und zusätzlich eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt erhalten müssen, damit sichergestellt ist, dass sie die Regeln kennen. Diese Pflicht gilt für alle, die Fleisch, Milchprodukte, Fisch, Eiprodukte oder Speisen für Gemeinschaftsverpflegung herstellen oder verarbeiten.

Arbeitgeber müssen nicht nur die Bescheinigungen und Belehrungen aufbewahren, sondern auch regelmäßig Folgeunterweisungen durchführen, damit alle auf dem neuesten Stand bleiben. Wenn Krankheitssymptome auftreten oder bestimmte Infektionen festgestellt werden, gilt ein sofortiges Tätigkeitsverbot, um die Weiterverbreitung zu verhindern.

Die Infektionsschutzgesetz Unterweisung klärt auf: Zu den Krankheitssymptomen zählen unter anderem Durchfallerkrankungen, Typhus, Cholera, Hepatitis A oder E sowie infizierte Wunden. Selbst wenn jemand Krankheitserreger ausscheidet, ohne Symptome zu zeigen, darf er nicht arbeiten.

Die Unterweisung beinhaltet u. a.:

Ziel des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Wichtige Hygieneregeln
Infektionsschutzgesetz - Bescheinigung
Vorgaben für Arbeitgeber
Tätigkeitsverbote
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