Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Diese Unterweisung befasst sich mit den unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

 

In dieser Unterweisung wir das Gesetz zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten behandelt. Dieses Gesetz soll Menschen und Umwelt schützen. Unternehmen in Deutschland sollten sich auf die Wahrung der Menschenrechte und den Umweltschutz konzentrieren. Das Gesetz sieht die Einführung eines kontinuierlichen Risikomanagements mit jährlichen Risikoanalysen vor. Unternehmen müssen Schritte unternehmen, um Risiken zu reduzieren. Diese Unterweisung klärt darüber auf, dass sofort Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn Verstöße begangen werden.

Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Mitarbeitern unterliegen dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Ab 2024 wird diese Grenze auf mindestens 1.000 Mitarbeiter reduziert. Bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen von bis zu 5 Millionen Euro und der Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren. Das Gesetz ist ein Beitrag zur Wahrnehmung der Verantwortung deutscher Unternehmen.

Die Unterweisung beinhaltet u. a.:

Entstehung des Lieferkettengesetzes
Schutz der Menschenrechte als Ziel
Durch das Gesetz festgelegte Bereiche
Vom Gesetz betroffene Unternehmen
Verschiedene Pflichten
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