Wir haben für Sie die häufigsten Fragen aufgelistet.
Im Downloadbereich unserer Webseite finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung der Systemvoraussetzungen. Sowohl für Kunden, die unserer Software selbst hosten möchten (On-Premise), als auch für die Arbeitsplatzrechner Ihrer Mitarbeiter.
Selbstverständlich! Auf Wunsch stellen wir Ihnen einen kostenlosen Demozugang für 30 Tage zur Verfügung. Nutzen Sie gerne dafür direkt unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@transgate.de
Auch hier sind wir hervorragend für Sie aufgestellt. Wir bieten Ihnen entsprechende Schnittstellen an, die unter anderem den Import von Personaldaten aus Ihrem bestehenden HR-System unterstützen oder den Export von Durchführungen ermöglichen. Auch eine Ankopplung an bestehende eLearning-Systeme ist leicht möglich. Sprechen Sie uns gerne direkt an, damit wir Ihre Anforderungen an eine Schnittstelle aufnehmen und Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten können.
Eine Gefährdungsbeurteilung kann z. B. tätigkeitsbezogen erstellt werden. Die Prevenio® – Gefährdungsbeurteilung ist ein Modul der bewährten Prevenio® – Software. Die Software unterstützt Sie mit detailreichen Gefährdungskatalogen und hilft Ihnen bei der systematischen Erfassung alle relevanten Gefährdungen. Siehe auch Gefährdungsbeurteilung.
Die Paragrafen 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie Paragraf 3 der DGUV Vorschrift 1 sagen ausdrücklich, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist durch eine Beurteilung die mit der Arbeit verbundenen Gefahren für seine Mitarbeiter zu ermitteln und zu dokumentieren. Daraus hat der Arbeitgeber falls erforderlich entsprechende Maßnahmen abzuleiten.
Das Prevenio®-Besuchermanagement (CMM) ist ein Unterweisungssystem für Fremdfirmen, welches Besucher digital auf ihren Firmenaufenthalt vorbereitet und anhand verschiedenster Schulungen kompetent unterweist, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen optimal erfüllt werden und um die Sicherheit und die Gesundheit aller Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände zu gewährleisten.
Nach der erfolgreichen Anmeldung und der Sprachauswahl im Besuchermanagement, werden seitens der externen Fremdfirma die vorgegebenen Unterweisungen durchgeführt, mit anschließendem entsprechendem Zertifikat. Es kann definiert werden, ob der Besucher das Zertifikat selbst ausdruckt, der Druck ausschließlich beim Empfang des jeweiligen Unternehmens erfolgt oder ob das Zertifikat Voraussetzung für den Zugang zum entsprechenden Firmenzugang gilt.
Es ist möglich Fremdfirmen und Besuchern bereits vorab Zugang (per Link über eine hinterlegte E-Mail-Adresse) zum Besuchermanagement zu geben. Der Besucher kann sich dann registrieren und die zugewiesenen Unterweisungen absolvieren, bevor er auf das Firmengelände kommt. Mit dem Zertifikat, welches der Besucher anschließend erhält, erhält er auch Einlass zum Firmengelände. Siehe auch Besuchermanagement.
Der Zugriff auf Prevenio® geschieht über einen Browser, welchen Sie verwenden, bleibt dabei Ihnen überlassen.
Datenschutz und Datensicherheit ist für uns von höchster Bedeutung. Wir verstehen, dass Ihre Daten vertraulich und geschützt sein müssen. Demzufolge haben wir eine robuste Sicherheitsarchitektur entwickelt, um sicherzustellen, dass Ihre Daten sicher und geschützt bleiben. Alle Mitarbeiter der TransGate sind auf dem Gebiet Datenschutz unterwiesen. Weiter Informationen entnehmen Sie auch gerne in unserer Datenschutzerklärung.
Ja, Sie haben sogar selbst die Möglichkeit im Einstellungsbereich der Software selbst das Firmenlogo zu hinterlegen.
Nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gilt eine grundsätzliche Unterweisungspflicht für alle Mitarbeiter. Dies schließt auch Auszubildende und Praktikanten mit ein. Eine Unterscheidung hinsichtlich körperlicher und nicht körperlicher Tätigkeiten findet ebenfalls nicht statt.
Der Gesetzgeber hat hier in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen unterschieden. Arbeitsmedizinische Vorsorge dient zur Beurteilung der individuellen Wechselwirkung von Arbeit und physischer sowie psychischer Gesundheit. Sie soll helfen, arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen frühzeitig zu erkennen und dient zur Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit ein erhöhtes gesundheitliches Risiko besteht.
Wir wissen aus unseren Erfahrungen, dass unsere Softwarelösung häufig auch vom Betriebsrat genehmigungspflichtig ist. Dieser sollte daher und frühzeitig einbezogen werden. Gerne zeigen wir Ihnen an dieser Stelle auf, dass bei uns keine leistungsbezogenen Daten der Mitarbeiter gespeichert werden. Nehmen Sie auch gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie Unterstützung benötigen, um eine interne Betriebsvereinbarung für die Nutzung der Software in Ihrem Hause zu verwirklichen.