Häufig gestellte Fragen

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FAQs

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen aufgelistet.

Im Downloadbereich unserer Webseite finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung der Systemvoraussetzungen. Sowohl für Kunden, die unserer Software selbst hosten möchten (On-Premise), als auch für die Arbeitsplatzrechner Ihrer Mitarbeiter.

Selbstverständlich! Auf Wunsch stellen wir Ihnen einen kostenlosen Demozugang für 30 Tage zur Verfügung. Nutzen Sie gerne dafür direkt unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@transgate.de

Auch hier sind wir hervorragend für Sie aufgestellt. Wir bieten Ihnen entsprechende Schnittstellen an, die unter anderem den Import von Personaldaten aus Ihrem bestehenden HR-System unterstützen oder den Export von Durchführungen ermöglichen. Auch eine Ankopplung an bestehende eLearning-Systeme ist leicht möglich. Sprechen Sie uns gerne direkt an, damit wir Ihre Anforderungen an eine Schnittstelle aufnehmen und Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten können.

Bei dieser Frage stehen unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit die sprichwörtlichen „Haare zu Berge“. Eine Ausnahme von der allgemeinen Unterweisungspflicht gibt es für Mitarbeiter grundsätzlich nicht. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle Mitarbeiter, unabhängig von Ihrer Tätigkeit unterwiesen werden müssen. Dazu zählen insbesondere auch Büroangestellte und andere Mitarbeiter, die auf den ersten Blick vielleicht gar keinen Kontakt zu „Gefahren“ haben.

Die Paragrafen 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie Paragraf 3 der DGUV Vorschrift 1 sagen ausdrücklich, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist durch eine Beurteilung die mit der Arbeit verbundenen Gefahren für seine Mitarbeiter zu ermitteln und zu dokumentieren. Daraus hat der Arbeitgeber falls erforderlich entsprechende Maßnahmen abzuleiten.

Die ArbMedVV verlangt grundsätzlich die Trennung von arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchungen (§ 3 Abs. 3 Satz 2 ArbMedVV). Eignungsuntersuchungen (Tauglichkeitsuntersuchungen) dienen der Beantwortung der Frage, ob die vorhandenen physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale der Beschäftigten erwarten lassen, dass die während der Beschäftigung zu erledigenden Tätigkeiten von ihnen ausgeübt werden können.

Der Zugriff auf Prevenio® geschieht über einen Browser, welchen Sie verwenden, bleibt dabei Ihnen überlassen. Je nach Vereinbarung entweder als SaaS Lösung in unserem Rechenzentrum oder On-Premise in Ihrem Netzwerk.

Datenschutz und Datensicherheit ist für uns von höchster Bedeutung. Wir verstehen, dass Ihre Daten vertraulich und geschützt sein müssen. Demzufolge haben wir eine robuste Sicherheitsarchitektur entwickelt, um sicherzustellen, dass Ihre Daten sicher und geschützt bleiben. Alle Mitarbeiter der TransGate sind auf dem Gebiet Datenschutz unterwiesen. Weiter Informationen entnehmen Sie auch gerne in unserer Datenschutzerklärung.

Ja, Sie haben sogar selbst die Möglichkeit im Einstellungsbereich der Software selbst das Firmenlogo zu hinterlegen.

Nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) gilt eine grundsätzliche Unterweisungspflicht für alle Mitarbeiter. Dies schließt auch Auszubildende und Praktikanten mit ein. Eine Unterscheidung hinsichtlich körperlicher und nicht körperlicher Tätigkeiten findet ebenfalls nicht statt.

Der Gesetzgeber hat hier in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen unterschieden. Arbeitsmedizinische Vorsorge dient zur Beurteilung der individuellen Wechselwirkung von Arbeit und physischer sowie psychischer Gesundheit. Sie soll helfen, arbeitsbedingte Gesundheitsstörungen frühzeitig zu erkennen und dient zur Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit ein erhöhtes gesundheitliches Risiko besteht.

Wir wissen aus unseren Erfahrungen, dass unsere Softwarelösung häufig auch vom Betriebsrat genehmigungspflichtig ist. Dieser sollte daher und frühzeitig einbezogen werden. Gerne zeigen wir Ihnen an dieser Stelle auf, dass bei uns keine leistungsbezogenen Daten der Mitarbeiter gespeichert werden. Nehmen Sie auch gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie Unterstützung benötigen, um eine interne Betriebsvereinbarung für die Nutzung der Software in Ihrem Hause zu verwirklichen.