Jugendarbeitsschutzgesetz und minderjährige Mitarbeitende

Die Unterweisung zeigt, dass Jugendliche besonderen Schutz brauchen. Sie dürfen nur leichte Arbeiten ausführen, haben feste Arbeits- und Ruhezeiten und müssen vor gefährlichen Tätigkeiten geschützt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und ärztliche Untersuchungen sicherzustellen.

Jugendarbeitsschutzgesetz und minderjährige Mitarbeitende

 

Das Jugendarbeitsschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche schützen, und zwar vor Überlastung, vor gefährlichen Arbeiten und auch vor gesundheitlichen Risiken. Es gilt für alle Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind, und es unterscheidet dabei zwischen Kindern unter 15 Jahren und Jugendlichen bis 18 Jahre.

Grundsätzlich ist Kinderarbeit verboten, aber es gibt Ausnahmen, und zwar für leichte Tätigkeiten wie Taschengeldjobs ab 13 Jahren, die unter klaren Zeit- und Sicherheitsvorgaben erlaubt sind. Für Ferienjobs ab 15 Jahren gelten ebenfalls feste Grenzen, und zwar bei der Arbeitszeit und bei der Dauer.

Schülerpraktika sind erlaubt, aber nur mit geeigneten Tätigkeiten und außerdem mit einer vorherigen Unterweisung. Jugendliche dürfen höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten, und sie müssen Pausen haben sowie eine Nachtruhe von 20 Uhr bis 6 Uhr einhalten. Es gibt Ausnahmen, und zwar für bestimmte Branchen und Altersgruppen. Beschäftigungsverbote bestehen für gefährliche Arbeiten, für Akkordarbeit und auch für Tätigkeiten unter Tage.

Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen durchführen, sie müssen regelmäßig unterweisen und sie müssen für sichere Arbeitsbedingungen sorgen. Ärztliche Untersuchungen sind Pflicht, und zwar vor und während der Beschäftigung. Außerdem gelten klare Regeln für die Berufsschule, für den Urlaub und für die Ruhezeiten. 

Die Unterweisung beinhaltet u. a.:

Taschengeld- bzw. Freizeitjobs
Betriebspraktikum für Vollschulpflichtige
Arbeitszeiten und Schichtzeiten
Pausen- und Ruhezeiten
Berufsschule
Beschäftigungsverbote u. v. m.
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