Instandhaltung von Fahrzeugen - Teil II
Die Unterweisung zeigt, dass die sichere Instandhaltung von Fahrzeugen nur durch korrekt geprüfte Hebebühnen, Rollenprüfstände und Anschlagmittel sowie die Beachtung von Lastaufnahme, Absturz- und Quetschgefahren gewährleistet ist.
Instandhaltung von Fahrzeugen – Teil II
Die Unterweisung „Instandhaltung von Fahrzeugen – Teil II“ vermittelt umfassend, wie Fahrzeug-Hebebühnen, Rollenprüfstände, Bremsprüfstände und Anschlagmittel sicher eingesetzt und zugleich korrekt gewartet werden. Dabei ermöglichen Hebebühnen das Arbeiten an der Fahrzeugunterseite, bergen jedoch gleichzeitig Risiken wie Absturz, unbeabsichtigtes Absinken der Last oder Quetschungen.
Deshalb müssen Bediener nicht nur unterwiesen und ausdrücklich beauftragt, sondern auch mindestens 18 Jahre alt sein. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Wartung und Pflege entscheidend, zum Beispiel die Kontrolle des Ölstands, die Reinigung von Hubstempeln sowie die Inspektion von Hydraulikleitungen.
Außerdem ist bei der Lastaufnahme stets auf die Tragfähigkeit und die korrekte Lastverteilung zu achten, während defekte Gummiauflagen umgehend ersetzt und Tragarmgelenke ausschließlich von Fachfirmen instand gesetzt werden sollten. Arbeiten an Fahrzeugen mit Absturzgefahr setzen sichere Aufstiege, stabile Podeste und zusätzliche Schutzmaßnahmen wie geschlossene Türen voraus.
Gleichzeitig müssen Rollen- und Rollen-Bremsprüfstände abgesichert werden, während unbenutzte Geräte gegen unbefugtes Betätigen gesichert bleiben. Der Gefahrenbereich bei Prüfständen ist zudem abhängig von Fahrzeuggröße und Antriebsart sorgfältig abzusichern. Nicht zuletzt sind Anschlagmittel wie Rundstahlketten und Drahtseile regelmäßig zu prüfen.
Zusammengefasst zielen all diese Sicherheitsmaßnahmen darauf ab, Unfälle, Quetschungen und Abstürze konsequent zu verhindern. So zeigt die Unterweisung praxisnah, wie die Instandhaltung von Fahrzeugen nicht nur sicher und effizient, sondern auch gesetzeskonform durchgeführt wird, sodass das Werkstattpersonal optimal geschützt ist.
Die Unterweisung beinhaltet u. a.:










