Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2023

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle zwischen der TransGate GmbH (im Folgenden: TransGate) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden von TransGate nicht anerkannt. Die AGB sind Bestandteil des jeweiligen Auftrages und ergänzen die getroffenen Vereinbarungen.
Kunde im Sinne der vorliegenden AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB – mithin keine Verbraucher nach § 13 BGB – , juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
Der Leistungsumfang wird ausschließlich durch den zwischen TransGate und dem Kunden abgeschlossenen Softwareüberlassungsvertrag nebst Anlagen bestimmt. Alle Leistungen, insbesondere Nachträge und Zusätze sind grundsätzlich schriftlich oder in Textform zu vereinbaren.
Etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen und/oder sonstigen Dokumentationen von TransGate dürfen von TransGate berichtigt werden, ohne dass TransGate für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden darf.

II. Angebot und Bestellung

Vom Kunden vorgelegte Bestellungen, die ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellen, gelten durch TransGate nur dann als angenommen, wenn sie von TransGate innerhalb von 14 Tagen ab Zugang schriftlich angenommen werden. Erst durch die Angebotsannahme der TransGate kommt der Vertrag zwischen TransGate und dem Kunden zustande.
Kommt es zu keinem Vertragsabschluss, ist TransGate berechtigt, für Kostenvoranschläge und im Auftrage des Kunden ausgearbeitete Angebote eine angemessene Vergütung zu fordern.
Kostenvoranschläge und speziell ausgearbeitete Angebote sind für Folgeaufträge unverbindlich. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen des Vertragsgegenstandes stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. TransGate ist berechtigt, technisch zumindest gleichwertige Änderungen vorzunehmen, soweit diese den vertragsmäßigen Zweck nicht beeinträchtigen.
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, Internetseiten und schriftlichen Unterlagen bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen TransGate hergeleitet werden können.

III. Leistungen von TransGate

TransGate bietet dem Kunden die Software Prevenio® und UWEB2000® (im Folgenden: Software) sowie diverse weitere Dienstleistungen.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen, die TransGate im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten erbringt, ergibt sich im Einzelnen aus dem Softwareüberlassungsvertrag nebst seinen Anlagen, auf hierauf bezugnehmende Regelungen des Auftragsformulars sowie aus der Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Produkt.
Von TransGate genannte Termine sind unverbindliche Plantermine, die unter dem Vorbehalt einer ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden sowie einem planmäßigen Fortgang der Arbeiten stehen, insbesondere der rechtzeitigen und vollständigen Erbringungen von Vorleistungen oder Genehmigungen Dritter.
TransGate ist berechtigt, Leistungen vorübergehend aus folgenden Gründen zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken sowie ganz oder teilweise einzustellen. Grundlegenden Anforderungen sind die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste, der Datenschutz und/oder betriebsbedingte oder technisch notwendige Arbeiten (Instandsetzung/Instandhaltung).
TransGate bedient sich zur Erbringung ihrer Leistungen gegebenenfalls der Produkte und Leistungen Dritter, z.B. deren Telekommunikationsnetze. TransGate übernimmt daher keine Gewähr für den Fall, dass TransGate ihre Vertragsleistungen deshalb nicht erbringen kann, weil Dritte TransGate nicht oder nicht ordnungsgemäß beliefern. Insbesondere zählen Übertragungswege, Hard- und Software und sonstige technische Leistungen Dritter (z.B. Energielieferung) zu den Vorleistungsprodukten. TransGate informiert den Kunden bei Nichtverfügbarkeit unverzüglich.

IV. Mitwirkungsleistungen und Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen ausschließlich gemäß den mit TransGate getroffenen vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen. Der Kunde darf insbesondere die Dienste nicht missbräuchlich nutzen, Zugriffsbeschränkungen oder Sicherheitseinrichtungen manipulieren oder umgehen, sowie Absender- und Headerinformationen fälschen oder in sonstiger Weise manipulieren.
Der Kunde hat TransGate von Störungen bei der Nutzung der Leistungen von TransGate unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Der Kunde haftet vollumfänglich für Störungen der Systeme von TransGate, wenn der Kunde ungeeignete Softwareanwendungen, Applikationen oder Applets verwendet.
Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seines Namens, der Unternehmensrechtsform, der Anschrift, der Bankverbindung bei Erteilung einer Einzugsermächtigung und grundlegenden Veränderungen der finanziellen Verhältnisse, insbesondere einen Antrag auf Eröffnung und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, TransGate unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, ist eine Haftung der TransGate ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm sowie dessen Dokumentation zu verhindern. Der Kunde hat seine Mitarbeiter nachdrücklich auf die Einhaltung der Vertragsbedingungen und des Urheberrechts von TransGate hinzuweisen. Insbesondere hat der Kunde seine Mitarbeiter aufzufordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen des Programms oder der Benutzerunterlagen anzufertigen. Verletzt ein Mitarbeiter des Kunden das Urheberrecht von TransGate, ist der Kunde verpflichtet, an der Aufklärung der Urheberrechtsverletzung mitzuwirken, insbesondere TransGate unverzüglich über die entsprechenden Verletzungshandlungen in Kenntnis zu setzen.
Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht, Schutzrechte Dritter oder die öffentliche Ordnung verstößt.
Wenn der Kunde den Speicherplatz zur Speicherung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist TransGate berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte durch geeignete Maßnahmen zu sperren.
Der Kunde stellt TransGate unwiderruflich in unbeschränkter Höhe von den Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die unbeschränkte Verpflichtung, TransGate von Rechtsverfolgungskosten freizustellen.

V. Preise

Die Preise verstehen sich in Euro (€), zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils geltender gesetzlicher Höhe. Hinzu kommen sämtliche Liefer- und Versandkosten und/oder sonstige Kosten und Abgaben in der jeweils anfallenden Höhe.
Falls kein Preis ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste von TransGate.
Die Vergütung schließt, soweit nicht anders vereinbart, die Installation, Schulung und Einarbeitung des Kunden nicht ein.

VI. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Rechnungen von TransGate sind mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen abzugsfrei zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift des vollen geschuldeten Betrages auf dem Konto von TransGate an.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so ist TransGate berechtigt, nach vorheriger Ankündigung den Zugang und die weiteren Leistungen mit einer Frist von drei Werktagen zu sperren.
TransGate ist zur Erstellung von Abschlagsrechnungen berechtigt. Gerät der Kunde mit der Zahlung einer Abschlagsrechnung in Verzug, so ist TransGate berechtigt, die Erbringung weiterer Leistung bis zur Zahlung zu verweigern. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen und/oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist dem Kunden nur gestattet, wenn und soweit es sich um unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt. Die Abtretung von Ansprüchen bedarf der Zustimmung von TransGate.
Alle vereinbarten Preisnachlässe auf die im Vertrag ausgewiesenen Preise, sowie alle vereinbarten Rabatte gleich welcher Art, entfallen ersatzlos, sofern der Kunde mit seinen Zahlungs- und/oder Abnahmeverpflichtungen ganz oder teilweise gegenüber TransGate in Verzug gerät.

VII. Haftungsgrundsätze

Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet TransGate unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf das Fünffache des Überlassungsentgelts und auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung, dem Kauf von Hardwarekomponenten oder eines ASP typischer Weise gerechnet werden muss.
Im Übrigen haftet TransGate unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet TransGate nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen nach dem Voranstehenden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet TransGate nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Die verschuldensunabhängige Haftung von TransGate für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler nach § 538 BGB wird ausgeschlossen.
Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahren entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Greift der Kunde in die Software, Datenbanken und/oder in sonstige Produkte ein oder beeinflusst der Kunde deren Lauffähigkeit durch eigene Handlungen, auch in Form einer Rücksicherung eines Backups mit einer veralteten Version, so haftet TransGate nicht. Die Wiederherstellung der Lauffähigkeit ist TransGate gesondert zu vergüten.
Der Kunde hat regelmäßig Sicherungskopien seiner gesamten Applikationen zu erstellen, insbesondere jedoch vor Durchführungen von Änderungen des Systems. TransGate geht bei Durchführung von Dienstleistungen an den Systemen des Kunden immer davon aus, dass eine aktuelle Sicherungskopie der gesamten Applikation beim Kunden vorhanden ist. Ist eine solche Datensicherung nicht durchführbar, so ist dieses bei der Supportanfrage oder vor Beginn der Arbeiten an den Systemen TransGate ausdrücklich mitzuteilen.
Ausbau- und Einbaukosten für bereits gelieferte und verbaute Ware trägt TransGate nicht. Eine Anwendung der Regelung des § 439 Abs. III BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

VIII. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit wird durch den jeweiligen Vertrag zwischen TransGate und dem Kunden festgelegt. Eine vorherige Kündigung ist nur unter besonderen Bedingungen, die im Vertrag zwischen TransGate und dem Kunden näher spezifiziert sind, möglich.
Die ordentlichen Kündigungsfristen und -modalitäten ergeben sich ebenfalls aus dem individuellen Vertrag zwischen TransGate und dem Kunden.

IX. Urheber- und Verwertungsrechte

Grundsätzlich verbleiben sämtliche Urheberrechte, Markenrechte und Nutzungsrechte an den von TransGate geschaffenen Produkten bei TransGate als Schöpfer oder Rechteinhaber. Auf den Kunden werden die Nutzungsrechte nur im Rahmen und im Umfang des Softwareüberlassungsvertrages nebst Anlagen übertragen. Vervielfältigungen und weitere Nutzungen gleich welcher Art, gleich mit welchem Medium, die über den Softwareüberlassungsvertrag hinausgehenden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von TransGate. Der Quellcode wird grundsätzlich nicht übertragen. Die Erweiterung von Nutzungsrechten, insbesondere neue Auflagen oder Nutzung der Produkte mit anderen Medien, ist dem Kunden grundsätzlich nur im Rahmen der Erteilung eines neuen Auftrages gestattet. Der Kunde erhält die jeweiligen urheberrechtlichen Nutzungsrechte jedoch erst, wenn dieser die vereinbarte Vergütung vollständig an TransGate entrichtet hat (§ 158 Absatz 1 BGB).
Über das Vorstehende hinaus verbleiben sämtliche Rechte an Entwürfen, die dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung präsentiert oder übergeben worden sind, uneingeschränkt bei TransGate. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind sämtliche Entwürfe an TransGate herauszugeben oder auf Verlangen zu vernichten. Anderweitige Nutzung der Entwürfe ganz, teilweise oder in abgeänderter Form ist dem Kunden untersagt. Auf die §§ 106 ff. Urhebergesetz wird ausdrücklich hingewiesen.
An geeigneten Stellen werden in Produkte Hinweise auf die Urheberstellung von TransGate aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von TransGate zu entfernen, da er nicht Urheber, sondern nur Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte ist. Bei Software, die von TransGate im Rahmen eines Auftrages an den Kunden vermittelt wird, gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Urheber gesondert.

X. Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Kunde ist damit einverstanden, dass TransGate seine Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung speichert und verarbeitet. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit TransGate zugänglich werdende vertrauliche Informationen unbefristet geheim zu halten.
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, vertrauliche Informationen aufzuzeichnen, an Dritte weiterzugeben und/oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der TransGate, die insbesondere den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt sowie Angaben zum Datenschutzbeauftragten und zu Rechten von betroffenen Personen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen enthält.

XI. Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen

Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von TransGate für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund eines Vertrages zwischen dem Kunden und TransGate ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Für sämtliche Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Vertragssprache ist deutsch.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen unberührt.

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